Anbieter und Siegelgeber ist die:
Deutsche Wirtschaftsgruppe
Kolonnenstr. 8
10827 Berlin
Diese Teilnahmebedingungen regeln die unverbindliche Prüfung, die mögliche Auszeichnung sowie die entgeltliche Nutzung von Qualitätssiegeln.
Die Deutsche Wirtschaftsgruppe bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens prüfen und einordnen zu lassen.
Wird ein Unternehmen nach Maßgabe der zugrunde gelegten Bewertungskriterien positiv eingeordnet, kann eine Auszeichnung vergeben werden. Die Auszeichnung ist von einem gesonderten Nutzungsrecht am grafischen Qualitätssiegel zu unterscheiden.
Die Bewertung erfolgt auf Basis eines strukturierten Analyse- und Einordnungsverfahrens unter Heranziehung relevanter, öffentlich zugänglicher Informationen sowie gegebenenfalls ergänzender Angaben des teilnehmenden Unternehmens.
Die Deutsche Wirtschaftsgruppe behält sich vor, Kriterien, Gewichtungen und Verfahrensbestandteile branchen- und projektbezogen auszugestalten, weiterzuentwickeln und anzupassen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertungsmethode, einen bestimmten Bewertungsumfang oder ein bestimmtes Ergebnis besteht nicht.
Die Anfrage zur Prüfung bzw. Teilnahme ist zunächst unverbindlich.
Mit der Übermittlung einer Anfrage erklärt das teilnehmende Unternehmen, dass die gemachten Angaben nach bestem Wissen vollständig und zutreffend sind.
Die Teilnahme an einer ersten Prüfung oder Einschätzung kann unentgeltlich erfolgen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Eine Anfrage oder Teilnahme führt nicht automatisch zu einer Auszeichnung.
Eine Auszeichnung kommt nur in Betracht, wenn die für die jeweilige Kategorie oder Branche zugrunde gelegten Kriterien in ausreichendem Maß erfüllt sind.
Ein Anspruch auf Auszeichnung, Nennung, Veröffentlichung oder spätere Wiederholung der Auszeichnung besteht nicht.
Mit einer positiven Einordnung kann ein Unternehmen als ausgezeichnet eingestuft oder entsprechend benannt werden.
Die werbliche Nutzung des grafischen Qualitätssiegels, Signets, Logos oder sonstiger Auszeichnungsdarstellungen ist hiervon jedoch getrennt zu betrachten und nur mit gesonderter Einräumung eines Nutzungsrechts zulässig.
Die bloße Tatsache einer Auszeichnung darf sachlich richtig kommuniziert werden, sofern dabei keine irreführende, entstellte oder über den tatsächlichen Umfang hinausgehende Darstellung erfolgt.
Mit gesonderter Vereinbarung und Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält das ausgezeichnete Unternehmen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich befristetes Nutzungsrecht zur Verwendung des jeweils konkret vergebenen Qualitätssiegels.
Das Nutzungsrecht ist auf den jeweils geprüften Unternehmensauftritt bzw. den ausdrücklich vereinbarten Standort oder Anwendungsbereich beschränkt.
Die Nutzung ist nur in der von der Deutschen Wirtschaftsgruppe bereitgestellten Form zulässig.
Das Nutzungsrecht am Qualitätssiegel wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit eingeräumt, in der Regel für 12 Monate ab Vergabe.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer endet das öffentliche Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Eine weitere öffentliche Nutzung nach Ablauf ist unzulässig.
Die rein interne Präsentation bereits erhaltener Urkunden oder Auszeichnungen innerhalb eigener Geschäftsräume bleibt hiervon unberührt, soweit keine öffentliche werbliche Wirkung nach außen entfaltet wird.
Wird ein Unternehmen in einem Folgezeitraum erneut ausgezeichnet und wird hierfür ein neues Nutzungsrecht eingeräumt, kann die Deutsche Wirtschaftsgruppe gestatten, frühere Auszeichnungen ergänzend als Historie darzustellen.
Voraussetzung ist, dass die Darstellung sachlich richtig, zeitlich eindeutig zuordenbar und nicht irreführend ist.
Ein Anspruch auf eine solche weitergehende Nutzung besteht nicht.
Bei bestehendem Nutzungsrecht darf das Qualitätssiegel insbesondere verwendet werden auf:
Voraussetzung ist stets, dass das Qualitätssiegel unverändert, vollständig, gut lesbar und mit erkennbarer Jahres- bzw. Gültigkeitsangabe verwendet wird.
Nicht zulässig sind insbesondere:
Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den jeweils geprüften und vereinbarten Unternehmensbezug.
Eine Übertragung auf andere Unternehmen, andere Rechtsträger, Franchisenehmer, Niederlassungen, Filialen oder Standorte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
Soweit für Prüfung, Auszeichnung oder Nutzung des Qualitätssiegels Entgelte vorgesehen sind, ergeben sich diese aus dem jeweils aktuellen Angebot, der Preisdarstellung auf der Website oder einer individuellen Vereinbarung.
Kosten für ein Nutzungsrecht entstehen grundsätzlich nur dann, wenn ein Unternehmen die Auszeichnung erhält und sich aktiv für die Nutzung des Qualitätssiegels entscheidet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind mit Zugang sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Die Einräumung oder Aufrechterhaltung des Nutzungsrechts kann von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.
Ohne ausdrückliche Einräumung eines Nutzungsrechts darf das grafische Qualitätssiegel nicht öffentlich werblich verwendet werden.
Dies gilt insbesondere für die Nutzung auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen, auf Briefbögen, in Broschüren, in E-Mail-Signaturen oder in sonstigen externen Kommunikationsmitteln.
Eine bereits vergebene Auszeichnung oder ein eingeräumtes Nutzungsrecht kann widerrufen oder entzogen werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Vergabe ausgeschlossen hätten oder die Fortführung unzumutbar machen.
Dies ist insbesondere möglich bei:
Vor einer Aberkennung soll dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Mit dem wirksamen Entzug endet das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung.
Die Deutsche Wirtschaftsgruppe ist berechtigt, ausgezeichnete Unternehmen unter Nennung von Unternehmensname, Standort, Logo und auszeichnungsbezogenen Basisangaben als Referenz zu veröffentlichen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
Soweit darüber hinaus Fotos, Filme, weitergehende Werbeinhalte oder PR-Materialien genutzt werden sollen, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Freigabe oder Einwilligung.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
Soweit im Rahmen der Teilnahme Kontaktpersonen, Kommunikationsdaten oder sonstige personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang und nur für Zwecke der Prüfung, Kommunikation, Vertragsabwicklung und gegebenenfalls Nutzung der Auszeichnung.
Die Deutsche Wirtschaftsgruppe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt.
Die Bewertung und Einordnung stellen keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg, keine Rechtsberatung und keine Empfehlung für konkrete Geschäftsabschlüsse dar.
Soweit Bewertungen auf öffentlich zugänglichen oder von Dritten bereitgestellten Informationen beruhen, übernimmt die Deutsche Wirtschaftsgruppe keine Gewähr für deren jederzeitige Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Soweit ein Nutzungsvertrag geschlossen wird, endet dieser mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Deutsche Wirtschaftsgruppe behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt.
Für bereits abgeschlossene Einzelvereinbarungen gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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